Allgemeine Geschäftsbedingungen
der F.R.E.I. ACQUISITION, Inhaber Frank Feldmann e.K. — mit Widerrufsbelehrung für Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerverträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder die Vermittlung eines Vertrags über Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung) zwischen der F.R.E.I. ACQUISITION, Inhaber Frank Feldmann e.K., Schüruferstraße 155, 44269 Dortmund (nachfolgend „Makler") und ihren Auftraggebern.
(2) Leistungen der Immobilienverwaltung erbringt die FREIgrund GmbH & Co. KG auf Grundlage gesonderter, individuell geschlossener Verwalterverträge; diese AGB finden darauf keine Anwendung.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Makler ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags, Textform
(1) Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung zustande, ferner dadurch, dass der Interessent in Kenntnis des Provisionsverlangens Maklerleistungen in Anspruch nimmt — insbesondere ein Exposé anfordert, einen Besichtigungstermin wahrnimmt oder weiterführende Objektinformationen abruft.
(2) Maklerverträge, die den Kauf oder Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung zum Gegenstand haben, bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform (z. B. E-Mail).
§ 3 Leistungen des Maklers
(1) Der Makler wird als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Ein bestimmter Erfolg (Abschluss des Hauptvertrags) wird nicht geschuldet.
(2) Die Objektangaben beruhen auf Informationen und Unterlagen der jeweiligen Eigentümer bzw. Verkäufer. Der Makler gibt diese nach bestem Wissen weiter, übernimmt jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit; eine eigene Überprüfungspflicht besteht nur, soweit sich Zweifel aufdrängen.
(3) Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden (Doppeltätigkeit), sofern er dadurch nicht in einen Interessenkonflikt zulasten seines Auftraggebers gerät.
§ 4 Provision
(1) Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt wirksam zustande kommt. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. der jeweiligen Vereinbarung; sie versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist bei Abschluss des Hauptvertrags fällig.
(2) Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen an Verbraucher gelten die §§ 656c, 656d BGB: Lässt sich der Makler von beiden Parteien Provision versprechen, kann dies nur in gleicher Höhe geschehen; eine Abwälzung der Provision auf die andere Partei ist nur bis zur Hälfte wirksam.
(3) Bei Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz: Eine Provision schuldet nur, wer den Makler beauftragt hat.
(4) Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot unwesentlich abweichen, oder wenn er innerhalb eines Jahres nach der Maklerleistung mit dem nachgewiesenen Interessenten über das nachgewiesene Objekt zustande kommt.
(5) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass die Tätigkeit des Maklers für den Abschluss des Hauptvertrags nicht ursächlich war.
§ 5 Vertraulichkeit, Weitergabeverbot
Exposés und Objektinformationen — insbesondere zu diskret angebotenen Off-Market-Objekten — sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers zulässig. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, schuldet der Empfänger dem Makler Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
§ 6 Aufwendungsersatz
Ein Ersatz von Aufwendungen des Maklers (z. B. Inserate, Fahrtkosten) kann nur verlangt werden, wenn dies ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.
§ 7 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Maklervertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über diese Website) geschlossen, steht dem Verbraucher das folgende Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
F.R.E.I. ACQUISITION, Inhaber Frank Feldmann e.K., Schüruferstraße 155, 44269 Dortmund, Telefon: +49 (0) 231 532 142 65, E-Mail: info@frei-acquisition.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: F.R.E.I. ACQUISITION, Inhaber Frank Feldmann e.K., Schüruferstraße 155, 44269 Dortmund, E-Mail: info@frei-acquisition.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________________
- Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________
- Name des/der Verbraucher(s): ____________________
- Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
- Datum: ____________________
- (*) Unzutreffendes streichen.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dortmund.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 20. August 2026